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Suche nach Medikamenten, Symptomen, PZNs

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Worum geht es?

Viele Menschen erhalten Medikamente zum Inhalieren. Die standardisierte Einweisung in die korrekte Anwendung von Arzneimitteln zur Inhalation soll sie unterstützen und die Wirksamkeit ihrer Therapie verbessern.

Wer hat Anspruch darauf?

Ab einem Alter von sechs Jahren haben Sie Anspruch auf eine Einweisung, wenn Ihnen ein Inhalationsgerät verordnet wurde und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat. Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Auch bei einem Wechsel des lnhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich.

Wer trägt die Kosten?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, sprechen Sie uns an.

Was muss ich tun?

Unsere Apothekerinnen Frau Borgstaedt und Frau Wolff steht Ihnen gerne unter 0541 386 155 oder per E-Mail zur Verfügung, um weitere Informationen zu liefern.